Im SAP Help Portal ist bereits im Februar dieses Jahres offiziell verkündet worden, dass in der Vermessung ab 2020 den Digital Access Dokumenten besondere Aufmerksamkeit („Hypercare“) gewidmet werden soll. (siehe auch unser Blogbeitrag aus März 2020 „Ab 2020 wird es ernst: Digital Access in der jährlichen SAP Systemvermessung„) Die Meldung im Original-Wortlaut:

„SAP Digital Access license: currently in the initial phase, the audit process is currently planned to start in 2020. SAP has decided to give customers the necessary time to enable their on-premise systems; measuring digital access documents will not be part of SAP´s Basic Audit acitivities during 2019. Following this initial phase, SAP is planning to conduct a Hypercare Phase in which the measuring of digital access documents via audit transactions USMM/LAW will only be used as indicators. The audit will be a collaborative process where SAP auditors will closely review and validate results together with customers.“

SAP Help Portal

Die bislang separat nutzbare Vermessungsfunktionalität SAP Passport von Digital Access, der dokumentenbasierten Lizenzierung, wird in die SAP Standard-Vermessungstools aufgenommen und liefert damit Indikatoren für Dokumente von von Nicht-SAP-Systemen generiert werden.

Auditandrohung per Anschreiben

Inzwischen weisen auch Formulierungen in den aktuellen Anschreiben der SAP an ihre Kunden zur Vorbereitung der Vermessung darauf hin, dass die indirekte Nutzung in den Fokus der Systemvermessung gerät:

„Die Vermessung umfasst alle ABAP-basierten Produktiv- und Entwicklungssysteme, die im beigefügten SAP Vermessungsplan aufgeführt sind. Abhängig von Ihren lizenzierten SAP-Produkten und Metriken können weitere Daten angefordert werden. Sollte es während der Prüfung der übermittelten Vermessungsergebnisse, Hinweise auf ein mögliches Szenario der Indirekten Nutzung geben, wird sich SAP ggf. mit Ihnen in Verbindung setzen um den Sachverhalt zu klären.“

Aus dem Vermessungsanschreiben

SAP-Kunden können damit rechnen, dass sie vom Hersteller spätestens nach der Durchführung der jährlichen Systemvermessung zu einer „Vernehmung“ bezüglich indirekter Nutzung eingeladen werden. Entsprechende Selbstauskünfte, die wahrheitsgemäß beantwortet werden sollten, gehören ebenfalls dazu.

Schlimmstenfalls kommt es zu einem Onsite-Audit durch das Global License and Audit Team der SAP (GLAC) – mit kaum kalkulierbarem Ausgang.

Herausforderungen für SAP-Kunden

Werden Indikatoren auf eine indirekte Nutzung sichtbar, behält sich SAP vor ein Audit durchzuführen, mit dem Ziel die indirekte Nutzung per dokumentenbasierten Lizenzmodell lizenzieren zu lassen. Die ermittelten Indikatoren sollen von den SAP-Auditoren gemeinsam mit den Kunden überprüft und validiert werden. Mit diesen Folgen:

  1. Wenn infolge eines Audits tatsächlich indirekte Nutzung nachgewiesen wird, könnte SAP gemäß AGB eine Nachlizenzierung zu Listenpreisen verlangen. Selbst aktuelle Sonderrabatte nach dem Digital Access Adoption Model (mit immerhin bis zu 90 % Preisnachlass) sind dann schwer durchzusetzen. Die Verhandlungsposition des Kunden wäre in dieser Situation denkbar schlecht.
  2. Einmal auf Digital Access umgestellt, gibt es kein „zurück“ mehr. Haben Sie sich einmal für das dokumentbasierte Lizenzmodell entschieden oder entscheiden müssen, gibt es keine Möglichkeit auf andere Optionen der Lizenzierung der SAP indirekten Nutzung (beispielsweise durch User) zurückzugehen.

Unsere Empfehlung

Wir können es daher nicht oft genug wiederholen: Analysieren Sie Ihre indirekte Nutzung, bevor SAP es tut. Prüfen Sie die Kosten und Optionen, die im Falle einer Unterlizenzierung auf Sie zukommen. Erwägen und kalkulieren Sie Alternativen. Diese könnte z. B. in Architekturänderungen, Wechsel auf SAP-eigene Software oder aber in der belegbasierten Lizenzierung der indirekten Nutzung nach dem Digital Access Modell bestehen.

Gern unterstützen wir Sie dabei Ihre Verhandlungsposition zu stärken, sodass Sie optimal vorbereitet sind.