Manche Matrix42-Kunden wurden in den letzten Monaten durch freundliche Emails mit dem Titel „Matrix42 Lizenz-Audit: Bitte überprüfen Sie Ihre Lizenzbilanz“ überrascht.
In der Email wird der Kunde gebeten, bis zu einem Stichtag zusätzliche Bedarfe an Softwarelizenzen zu melden. Nach dem Stichtag hält sich Matrix42 eine individuelle Überprüfung vor Ort offen.
Wie kann auf eine solche Email reagiert werden?
Androhung des Matrix42 Lizenz-Audits?
Matrix42-Kunden erhalten von der Adresse „company-news@matrix42-oneworkspace.com“ eine persönlich adressierte Email, welche darüber informiert, dass Matrix42 den „lizenzrechtlich korrekten Einsatz“ seiner Produkte sicherstellen möchte. Dafür bietet Matrix42 den neuen Marketplace an, welcher Kunden erlaubt, die Lizenzen einzusehen. Für die „richtlinienkonforme Nutzung“ weist Matrix42 auf einen Leitfaden zur Produktnutzung und die AGBs hin. Bis zu einem definierten Stichtag soll nun der Kunde entweder zusätzliche Bedarfe an Matrix42 melden oder den aktuellen Bedarf bestätigen (Nullmeldung). Nach dem Stichtag behält sich Matrix42 eine Art Audit vor. Ganz zum Schluss der Email wirbt Matrix42 damit, dass der Empfänger „jetzt (ein) Angebot zur Nachlizenzierung anfordern“ kann, da bis zum Stichtag ein Aktionszeitraum besteht.
Wie kann auf diese Anfrage reagiert werden?
Matrix42-Kunden stehen vor der Wahl, auf diese Email zu reagieren oder auch nicht zu reagieren. Sollte akuter zusätzlicher Bedarf an Lizenzen bestehen, kann es durchaus sinnvoll sein, sich über die Bedingungen zu informieren.
Was mache ich aber, wenn keine zusätzlichen Lizenzen benötigt werden?
Matrix42 droht eine Vor-Ort-Überprüfung an. Dies ist bei Softwareherstellern nicht unüblich, aber für deren Kunden nicht wirklich erfreulich. Ein wirklicher Vorteil besteht für diese nicht.
Hat denn Matrix42 einen Anspruch auf diese Vor-Ort-Überprüfung?
Da an der Erstellung dieses Artikels keine Juristen beteiligt waren, sind folgende Informationen nur nach bestem Wissen und Gewissen zusammegetragen worden. Weder in den AGBs zum Softwarekauf, in den AGBs zur Wartung und Support, in den Nutzungsbedingungen für Software der Matrix42 AG, noch im aktuellen Leitfaden zur Produktnutzung sind Auditklauseln zu finden. Ein vertraglicher Anspruch ist deswegen sehr zweifelhaft.
Nun bleibt nur noch das Urheberrechtsgesetz oder das BGB als mögliche Quelle eines Anspruches. Im Urheberrechtsgesetz § 101a bedarf es aber meist einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit, dass eine Verletzung vorliegt. Wenn dies nicht der Fall ist, besteht dort kein Anspruch auf eine Besichtigung.
Ihre Entscheidung
Vor einer Entscheidung sollten Sie Ihre Compliancesituation überprüfen. Haben Sie genügend Lizenzen für die aktuelle Nutzung?
Falls Sie dies bejahen können, steht einem Ignorieren dieser Email/Emails nichts im Wege. Machen Sie sich keine unnötigen Aufwände, indem Sie auf solche Werbemaßnahmen reagieren.